Offenlegung
Offenlegung der kommerziellen Unterstützung
Transparenzvorgabe gemäß FSA-Kodex, AKG-Richtlinien und Pharmig Verhaltenscodex
Die ausstellenden Firmen kommen überwiegend aus dem Bereich der pharmazeutischen Industrie und sind u.a. Mitglied im Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA); im Verein „Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e. V.“ (AKG) oder im Pharmig – Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs. Diese Mitgliedsunternehmen müssen u.a. darauf hinwirken, dass Veranstalter von Fortbildungsveranstaltungen für Angehörige der ärztlichen Fachkreise die Unterstützungsleistung der Sponsoren offenlegen. Weiterhin sind diese Mitgliedsunternehmen u.a. aufgefordert, jeweils zum 30. Juni Art und Umfang der Unterstützungsleistungen an Veranstalter für das zurückliegende Kalenderjahr auf der firmeneigenen Internetseite zu veröffentlichen. Die Öffentlichkeit sowie die Teilnehmer eines Fachkongresses sollen vor, während und nach der Veranstaltung die Unterstützungsleistungen der pharmazeutischen Industrie einsehen können.
Wir, die DGHO Service GmbH, unterstützen diese Vorgehensweise indem wir: im gedruckten Vorprogramm die Unterstützungsleistungen abdrucken im Internet auf der Kongressseite unter dem Menüpunkt „Transparenzvorgabe“ die Unterstützungsleistungen offenlegen im Hauptprogramm, welches auf dem Kongress ausliegt, diese Unterstützungsleistungen abdrucken den Firmen - nach vorheriger Fehlerkontrolle - die Einwilligung erteilen, den Unterstützungsbetrag an uns zu veröffentlichen im Dialog mit dem FSA bleiben für den Dialog mit dem AKG und Pharmig offen sind
Für weiterführende Fragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Mitgliedsunternehmen oder direkt an: