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Richtlinien zur Abstracteinreichung

Die Abstracteinreichung erfolgt ausschließlich online.                                                       English version

Das Einreichen eines Abstracts ersetzt nicht die Anmeldung als Teilnehmer zum Kongress.

1. Die Abstracts sind auf Englisch einzureichen. Den Titel geben Sie bitte auch in deutscher Sprache ein. Der Abstracttext darf maximal 2500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) umfassen. Bitte orientieren Sie sich bei der Einreichung an folgender Struktur:

  • Introduction
  • Methods
  • Results
  • Conclusions


2. Abstracts für Marketingzwecke oder Firmenpräsentationen sind nicht zugelassen. Akzeptierte Poster/freie Vorträge dürfen nicht durch Mitarbeiter von Industriefirmen präsentiert werden.

3. Auf der Jahrestagung sollen Originaldaten präsentiert werden. Mit der Einreichung übernehmen die Autoren die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten. Die Verantwortung für die Klärung eventueller Urheberrechte Dritter bezüglich der Inhalte des Abstracts liegt bei den Autoren. Somit gewährleisten die Autoren, dass auf sämtlichen Abbildungen, Tabellen etc. keine Rechte Dritter liegen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.

4. Eingereichte Abstracts können bei anderen Kongressen veröffentlicht werden. Bei Abstracts internationaler Autorengruppen sollen die Daten von Wissenschaftlern einer beteiligten deutschen Institution präsentiert werden.

5. Sie können auswählen, ob Ihr Beitrag als Freier Vortrag oder als Poster präsentiert werden soll. Die Zahl der freien Vorträge ist begrenzt. Kann ein Beitrag nicht als Freier Vortrag angenommen werden, so erfolgt eine Begutachtung als Poster.

6. Der präsentierende Autor ist Erstautor des Abstracts.

7. Werden Abbildungen und Tabellen eingefügt, muss der Text entsprechend gekürzt werden. Pro Bild werden 300 Zeichen abgezogen. Tabellen und Abbildungen bitte auf Spaltenbreite des Abstractbandes (88 mm) anlegen. Die Abbildungen müssen in einer Auflösung von 300 dpi und in den gängigen Grafikformaten (JPG, TIF, EPS, PNG) vorliegen.

8. Offenlegung Interessenskonflikte: Bitte beachten Sie, dass eingereichte Abstracts nur begutachtet werden, wenn Interessenkonflikte genannt werden. Die Interessenskonflikte müssen für den Erst- sowie den Letztautor zu Beginn des Vortrages bzw. auf dem Poster offengelegt werden. Sie werden bei der Einreichung gebeten, Angaben zu folgenden Punkten zu machen:

  • Anstellungsverhältnis oder Führungsposition
  • Beratungs- bzw. Gutachtertätigkeit
  • Besitz von Geschäftsanteilen, Aktien oder Fonds
  • Patent, Urheberrecht, Verkaufslizenz
  • Honorare
  • Finanzierung wissenschaftlicher Untersuchungen
  • Andere finanzielle Beziehungen
  • Immaterielle Interessenkonflikte

Offenlegung Interessenskonflikte

9. No-Show-Politik für Poster und freie Vorträge Wird ein Poster oder freier Vortrag unentschuldigt nicht auf der Jahrestagung präsentiert, wird der Erstautor für die nächste Jahrestagung für die Anmeldung von Beiträgen gesperrt!

10. Die Autoren, die Abstracts eingereicht haben, werden bis Anfang Juli 2016 per E-Mail informiert, ob ihr Beitrag angenommen wurde.

11. Das Einreichen eines Abstracts ersetzt nicht die Anmeldung als Teilnehmer zum Kongress. Der präsentierende Autor muss sich separat über die Online-Registrierung anmelden.

12. Veröffentlichung: Alle angenommenen Abstracts erscheinen als Supplementheft in der Zeitschrift "Oncology Research and Treatment" des S. Karger Verlages. Bitte beachten Sie, dass Ihr Abstract in der eingereichten Form veröffentlicht wird und keine Korrekturen vorgenommen werden können. Gegebenenfalls behält sich der Veranstalter vor, fehlerhafte Abstracts ohne Rücksprache für die Veröffentlichung abzuändern.

13. Nach Einreichung erfolgt der Transfer des Copyrights für das Abstract an die DGHO, OeGHO, SGH und SGMO. Die Rechte an den Abstracts verbleiben bei den o.g. Gesellschaften, die sich die weitere Publikation (z. B. im Internet) vorbehalten. Auch für weitere Veröffentlichungen von Materialien der Jahrestagung behalten sich die DGHO, OeGHO, SGMO und SGH die Rechte vor.

Das Fotografieren von Präsentationen, Postern und ähnlichen Materialien ist auf der Jahrestagung nicht gestattet.